Bereits genutzte Orte bevorzugen
Waldgebiete wählen, die schon von Menschen geprägt sind: bei Unterständen, Spielplätzen, erschlossenen Lichtungen oder bestehenden Freizeitaktivitäten.
IRTAGGeniesse die Natur –Umwelt & Schweizer Recht
IRTAG schafft Outdoor-Abenteuer mit einem klaren Anspruch: ein grossartiges Erlebnis, das den Ort, die anderen Nutzer und den Schweizer Rechtsrahmen respektiert.
Wir bevorzugen bereits erschlossene oder häufig genutzte Bereiche: rund um Unterstände, Spielplätze, Lichtungen, Parks, Gärten und Orte mit bestehenden menschlichen Aktivitäten. Viele Spiele finden sogar ganz ausserhalb des Waldes statt.
IRTAG
IRTAG ist auf Laser Game im Freien spezialisiert. Wenn ein Wald Teil des Spielfelds ist, bleiben wir in bereits vom Menschen geprägten Bereichen und nutzen keinen tiefen, unberührten Wald.
Die Installation ist mobil und temporär: keine Geschosse, keine Farbe und keine festen Bauten. Das Gelände wird mit dem Eigentümer oder Verwalter abgestimmt und so hinterlassen, wie wir es vorgefunden haben.
Die Charta schützt Boden, Pflanzen und Tiere, nimmt Rücksicht auf andere Nutzer und sensible Zeiten und verlangt, dass nach dem Anlass keine Spuren bleiben.
Diese Grundsätze bestimmen Ortswahl, Vorbereitung, Briefing und Ablauf jeder IRTAG-Session.
Waldgebiete wählen, die schon von Menschen geprägt sind: bei Unterständen, Spielplätzen, erschlossenen Lichtungen oder bestehenden Freizeitaktivitäten.
Ökologisch besonders wertvolle Lebensräume ausschliessen, insbesondere Feuchtgebiete, die stark unter Trittschäden leiden.
IRTAG führt in Waldgebieten keine Nachtspiele mit künstlicher Beleuchtung durch.
Von April bis Mitte Juli die Spielfläche auf Bereiche beschränken, die bereits durch menschliche Aktivitäten geprägt sind.
Nicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten oder Wildruhezonen spielen.
Jede Waldparzelle hat einen Eigentümer. Seine Zustimmung soll eingeholt werden, um Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden.
Holzschläge und geschädigte Bestände meiden. Bei Unwettern oder starkem Wind die Aktivität absagen oder verschieben.
Zugangsbeschränkungen zum Schutz von Natur, Wald und Wildtieren vollständig einhalten.
Weder Abfall noch schädliche Emissionen erzeugen und das gesamte Material wieder mitnehmen.
In einzelnen Kantonen gelten Höhenbeschränkungen. IRTAG informiert die Gruppen und schlägt geeignete Alternativen vor.
Andere Waldnutzer dürfen nicht behindert werden. Durchgänge bleiben offen und alle Beteiligten verhalten sich respektvoll.
Konformes Material
IRTAG hat ein vollständig transparentes Gehäuse entwickelt. Der innere Mechanismus bleibt sichtbar und das Gerät kann nicht mit einer Feuerwaffe verwechselt werden.
Eine orange Spitze allein verhindert eine Verwechslung nicht zwingend. Die vollständige Transparenz ist deshalb eine bewusste Sicherheits- und Rechtsentscheidung.
Die Fedpol-Dokumente unten enthalten die offiziellen Informationen. In einem besonderen Fall entscheidet die zuständige Behörde.
IRTAG-Material ist dafür entwickelt, dem Schweizer Recht zu entsprechen.Offizielle Fedpol-Website öffnenAlle fünf Dokumente der historischen Website stehen hier wieder direkt zur Verfügung.
Umweltwirkung und Schutzmassnahmen für IRTAG-Aktivitäten.
PDF herunterladenFedpol · Französisch · PDFInformationsblatt der Schweizer Bundespolizei.
PDF herunterladenFedpol · Italienisch · PDFItalienische Ausgabe des Fedpol-Informationsblatts.
PDF herunterladenWald · Französisch · PDFReferenzdokument zu Freizeitnutzung und Waldschutz.
PDF herunterladenWaldrecht · Französisch · PDFÜberblick zu rechtlichen Fragen rund um Freizeit und Erholung im Wald.
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